Um diese Frage zu beantworten, muss zunächst zwischen Flüssigkeiten, Gasen und Festkörpern unterschieden werden.
Flüssigkeit bedeutet eine Substanz oder Mixtur, die bei 50°C einen Dampfdruck von nicht mehr als 300 kPa aufweist, die bei 20°C und einem Normdruck von 101,3 kPa nicht vollständig gasförmig ist und deren Schmelzpunkt oder Anfangsschmelzpunkt bei 20 °C oder weniger bei einem Normdruck von 101,3 kPa liegt.
Gas definiert eine Substanz, die bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa aufweist, oder die bei 20 °C und einem Normdruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig ist.
Festkörper sind Substanzen oder Mixturen, die nicht den Definitionen von Flüssigkeiten oder Gas entsprechen.
Sie können den physikalischen Zustand eines Produktes ganz einfach belegen, indem Sie sein Datenblatt für Materialsicherheit (MSDS) prüfen. Abschnitt 9 gibt an, ob es sich um eine Flüssigkeit, einen Festkörper oder ein Gas handelt. Abschnitt 14 gibt die Transportdaten, einschließlich UN-Nummer und Verpackungsgruppe an.
CurTec liefert UN-zertifizierte Verpackungen für Gefahrgut in Festform. CurTec liefert keine UN-zertifizierte Verpackungen für Gefahrgut in Flüssigform.
Verpackungen zum Versenden von Gefahrgut müssen gemäß den UN-Standards zertifiziert werden. Die internationalen Vereinbarungen für den Transport gefährlicher Güter erfordern, dass Verpackungen einen Designtyp aufweisen müssen, der von einer nationalen autorisierten Stelle zertifiziert wurde. Das schließt auch das Testen der Verpackungen ein, um ihre Eignung für den Transport bestimmter gefährlicher Güter sicherzustellen. Solche Verpackungen werden häufig „UN-zertifiziert“ genannt und tragen eine UN-Kennzeichnung mit bestimmten Codes. (Die Einzelheiten zu diesen Codes stehen in Teil 6 der ADR). CurTec bietet UN-zertifizierte Verpackungen für Gefahrgut in Festform.
UN steht für United Nations (Vereinte Nationen). Die Vereinten Nationen haben ein universelles System für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Beschriftung gefährlicher Güter etabliert, um ihren sicheren Transport zu vereinfachen. Nationale und internationale Vorschriften, die den Transport auf der Straße, der Schiene, zu Wasser und in der Luft regeln, basieren alle auf dem UN-System. Gemäß den Vorschriften muss die Verpackung Minimalleistungsstandards erfüllen oder übertreffen, bevor sie für die Beförderung gefährlicher Güter autorisiert werden kann. Die Verpackungsleistung wird bestimmt, indem Proben der Verpackung den Tests unterzogen werden, die in Kapitel 6.1 der UN Model Regulations beschrieben sind. Wenn sie die Tests bestehen, können Verpackungen, die danach nach der gleichen Spezifikation hergestellt werden (was als Baumuster bezeichnet wird), als den Anforderungen konform angesehen und entsprechend gekennzeichnet werden.
Der Transport gefährlicher Güter ist nur mit Verpackungen gestattet, die eine UN-Kennzeichnung tragen. Eine UN-Kennzeichnung gibt die Verpackungsart und die Stufen an, für welche die Verpackung zugelassen wurde.
Zum Beispiel: UN/1H2/Y26/S/13/NL/CURTEC 3278
UN = United Nations
1H2 = Fässer aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel
Y = Verpackungsgruppe II/III
26 = Bruttohöchstmasse der Verpackung einschließlich des Inhalts in kg
S = Für feste Stoffe
13 = Die letzten beiden Stellen des Jahres der Herstellung
NL = Land, in dem das UN-Zertifikat ausgestellt wurde
CURTEC = Name oder Code des Herstellers
000066 = Zertifizierungsregistrierungsnummer
Eine UN-Kennzeichnung ist für ein einzelnes Produkt oder eine Produktreihe einzigartig und sollte nicht mit einer Produktreferenz verwechselt werden.
Verpackungen mit einer UN-Kennzeichnung sind für bis zu 5 Jahre gültig. Eine UN-Kennzeichnung wird in einem UN-Testbericht verzeichnet. Die Gültigkeit der UN-Kennzeichnung hängt von der Gültigkeit des UN-Testberichts ab, die abhängig vom Land unterschiedlich ist. Alle unsere UN-Testberichte haben unbegrenzte Gültigkeit, da sie in Belgien und den Niederlanden ausgestellt wurden. Lesen Sie mehr im Artikel „Wie lange ist ein UN-Prüfbericht gültig?“.
Die Lebensdauer von UN-zertifizierten Verpackungen wird durch die gesetzlich festgelegte maximale Nutzungsdauer bestimmt. Fässer, Kunststoffkanister, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter für den Transport gefährlicher Güter haben gemäß den Bestimmungen des ADR, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, eine zulässige Nutzungsdauer von fünf Jahren, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes eine kürzere Nutzungsdauer vorgeschrieben ist.